AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzbestimmungen Speed-concept
Allgemeines und Geltungsbereich
Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten aus Bestellungen nach dieser Homepage bzw. e bay Shop liegen ausschließlich diese AGB zugrunde; alle Aufträge werden von der Fa. Speed-concept (Inh. Steven Möhlmann, zukünftig Speed-concept) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Eventuelle AGB der Kunden haben keine Gültigkeit; Speed-concept erkennt solche AGB nicht an, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abbildungen von Fahrzeugen oder Produkten dienen ausschließlich der Illustration und weisen nicht auf einen Qualitätsstandard, auf eine Herkunft oder eine Beziehung zu Automobilmarken oder -herstellern bzw. sonstigen Produktmarken oder -herstellern hin. Speed-concept behält sich technische Änderungen des Liefergegenstandes vor, soweit dadurch die technische Funktion des Produktes nicht beeinträchtigt wird und dem Kunden die Änderung zumutbar ist, da wir von unseren Lieferanten abhängig sind. Ebenso ist Speed-concept zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, wie auch für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die für Verbraucher geltenden besonderen Bestimmungen sind jeweils gesondert gekennzeichnet.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Angebote bzw. Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware von Speed-concept angenommen. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss 14 Tage an sein Angebot / seine Bestellung gebunden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung bei uns. Der Kunde/Besteller verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
2.1 Sonderbestellungen / Sonderanfertigungen
Alle elektrischen und elektronischen Teile sowie extra bestellte Teile und Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen.
Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Fracht- und Versandkosten trägt der Besteller/Kunde. Speed-concept übernimmt die Transportgefahr der Lieferung, allerdings sind Transportschäden dem Transporteur sofort, Speed-concept 24 Stunden nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Transportschäden sind schriftlich vom Transporteur bestätigen zu lassen. Eine spätere Reklamation kann nicht angenommen werden. Speed-concept liefert nicht an Packstationen und unbestätigte Adressen. Sofern eine Lieferung an eine Packstation gewünscht wird, ist dies vor Kauf bzw. Gebot schriftlich anzufragen. Von Speed-concept genannte Liefertermine oder Zeitangaben sind ungefähre Angaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt. Verzögert sich der Liefertermin trotz sorgfältiger Auswahl und Abschluss angemessener Verträge durch einen Vorlieferanten, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Dauert die Lieferverzögerung aufgrund Nichtleistung des Vorlieferanten länger als acht Wochen seit Eingang der Bestellung des Kunden, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die Leistung von Speed-concept unmöglich, ohne dass die Nichtlieferung von Speed-concept zu vertreten ist, z. B. wegen ausbleibender Leistungen des Vorlieferanten bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes, so entfällt der Anspruch des Käufers auf Leistung. Speed-concept storniert in diesen Fällen die Bestellung, informiert den Käufer unverzüglich über die Stornierung und zahlt ihm die auf den Kaufpreis geleisteten Beträge unverzüglich zurück. Außer in den gesetzlich geregelten Fällen ist dem Käufer eine Warenrückgabe zur Gutschrift (Kulanzrückgabe) nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Speed-concept gestattet. Speed-concept steht in diesem Falle ein Anspruch auf Auslagen- und Schadenersatz i.H.v. 20% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch i.H.v. 13,00 EUR zu. Rücksendungen hat der Käufer in derartigen Fällen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr vorzunehmen. Die Kulanzrückgabe kommt nur in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware komplett ist und keinen Schaden aufweist.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise auf unserer Homepage bzw. e bay Shop oder sonstiger Preislisten sind bindend und gelten ab Lager inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versicherung, Versand- und Transportkosten. Solche Kosten, sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet. Maßgeblich sind jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise, die der Käufer vor seiner Bestellung mündlich oder schriftlich erfragen, aus dem Internet oder aus den jeweiligen aktuellen Preislisten entnehmen kann. Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Annahme der Bestellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Lieferung erfolgt ausschließlich Zug-um-Zug gegen Barzahlung oder gegen Vorkasse. Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. Bei nicht Bezahlung einer offenen Rechnung, wird von Speed-concept 1. Mahnung versendet. Dies kann Wahlweise per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg geschehen. Nach Ablauf der in der Mahnung genannten Frist, wird die offene Rechnung an ein Inkasso Unternehmen abgegeben.
Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt der Kaufgegenstand bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Speed-concept. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von Speed-concept. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung i.H. des Rechnungs-Endbetrages an Speed-concept ab. Speed-concept nimmt die Abtretung an. Eine Be-/Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Käufer erfolgt für Speed-concept, ohne dass deren Eigentum untergeht. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, Speed-concept nicht gehörenden Gegenständen verbunden (Verarbeitung oder Vermischung), so erwirbt Speed-concept das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Mangelhafte Lieferung
Ist der Käufer Unternehmer, so leistet Speed-concept für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung neuer Kaufgegenstände verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ansprüche anderer Käufer (Verbraucher) wegen mangelhafter Lieferung neuer Kaufgegenstände verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Weitergehende Ansprüche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben unberührt.
Haftung
Der Einbau der von Speed-concept vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Meister-Fachwerkstatt erfolgen. Speed-concept weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der ABE bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Je nach Artikel kann es sein, dass die jeweils erforderlichen Abgasnormen bzw. Geräuschnormen nicht mehr eingehalten werden. Eine Garantie zum Erfüllen der Abgasnorm bzw. Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung gibt Speed-concept nicht. Es ist ausschließlich Sache des Käufers, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Der Verkäufer garantiert nur die Funktionstüchtigkeit des Teils, nicht jedoch, dass das Teil dem Verwendungszweck des Käufers entspricht. Dies ist vom Käufer vor Montage zu prüfen, im Zweifel durch hinzuziehen eines Fachmannes bzw. Sachverständigen. Für Schäden durch „Zweckentfremdung“ (zb. Durch Montage eines Kfz Teils, an einem anderen als dafür vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Fahrzeugtyp bzw. Zweck) haftet Speed-concept nicht.
7.1 Motoroptimierung (zb. Chiptuning oder Powerbox)
Die Optimierung erfolgt nicht nach Daten des Fahrzeugherstellers. Speed-concept haftet ausdrücklich nicht für Folgeschäden hervorgerufen durch unsere Optimierung. Jede Motoroptimierung, egal welcher Art und Weise, führt zum sofortigen erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Dieses darf nicht mehr im Bereich der StVZO geführt werden. Je nach Optimierung kann es sein, dass die erforderlichen Abgasnormen bzw. Geräuschnormen nicht mehr eingehalten werden. Eine Garantie zum Erfüllen der Abgasnorm bzw. Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung gibt Speed-concept ausdrücklich nicht. Es ist ausschließlich Sache des Käufers, sich vor Wiederinbetriebnahme im Bereich der StVZO um eine ABE, Abgasuntersuchung, Lärmgutachten, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Gutachten bzw. ABE werden von Speed-concept nicht geliefert. Es ist die Bremsanlage und alle sonstigen Fahrzeugteile an die Mehrleistung anzupassen. Eine erneute Erlaubnis zur Zulassung und Wieder Inbetriebnahme im Bereich der StVZO erfolgt nur über einen amtlich anerkannten Sachverständigen (zb. TÜV). Speed-concept Garantiert nicht die Wiederzulassung im Bereich der StVZO nach einer Optimierung, dies ist vom Kunden vor der Optimierung selbst zu prüfen. Ein Umtausch oder Rückgabe einer Motoroptimierung, egal welcher Art und Weise, ist nicht möglich.
Eine Leistungsoptimierung, egal welcher Art und Weise, führt zu sehr stark erhöhtem Verschleiß an allen Fahrzeugteilen, wie zb. Motor, Turbolader, Getriebe, Antriebswellen, Gelenke, Bremsen, Reifen usw.
Der sogenannte „Flashvorgang“, der Schreibvorgang des Motorsteuergerätes ist ein sehr Komplexer Vorgang. Hierbei wird das Motorsteuergerät zurückgesetzt, und mit einer geänderten Software, welche nicht den Daten des Herstellers entspricht, überspielt. Speed-concept übernimmt keinerlei Haftung für den Flashvorgang des Motorsteuergerätes. Das Bespielen des Motorsteuergerätes geschieht auf Verantwortung und speziellen Wunsch des Kunden. Bei einem Abbruch durch das Motorsteuergerät oder die Fahrzeugelektronik, welches zb. Durch Hardwarefehler am Motorsteuergerät selbst oder Unterspannung der Batterie und Fahrzeugelektronik geschehen kann, haftet Speed-concept nicht. Ein solcher Abbruch des „Flashvorgangs“ hat unweigerlich den totalen Defekt des Motorsteuergerätes zur Folge und ist nicht Reparabel. Speed-concept haftet ausschließlich bei Schäden an Motorsteuergeräten, welche auf fehlerhafte, durch Speed-concept aufgespielte Motorsoftware zurückzuführen ist.
Absatz 7 und 7.1 gilt auch, wenn der Kunde nicht gesondert darauf hingewiesen wird.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher gilt:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Speed-concept
Geschäftsführer: Steven Füllenbach
Friedenstr. 88
71636 Ludwigsburg
info@speed-concept.de
Fax: 07141 / 4881800
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Gewährleistung
Bitte beachten Sie für gebrauchte Artikel / Teile Absatz 10 unserer AGB.
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Sollten Im Falle eines Gewährleistungsanspruches bzw. Garantieanspruches die Reparaturkosten den ursprünglichen Kaufbetrag bzw. Neupreis überschreiten, behält sich Speed-concept vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn:
der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat.die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden.die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten, oder Veranstaltungen mit vergleichbarem Charakter eingesetzt wird.das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.das Fahrzeug Leistungsgesteigert wurde.die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben, oder Veranstaltungen mit vergleichbarem Charakter eingesetzt werden. es sich bei den Teilen um „Motorsportartikel“ handelt.die Teile keine Zulassung im Bereich der StVZO haben.Der Kaufgegenstand unsachgemäß verbaut wurde.Das Teil „Zweckentfremdet“ wurde (zb. Durch Montage eines Kfz Teils, an einem anderen als dafür vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Fahrzeugtyp bzw. Zweck)Das Fahrzeug in dem das Teil verbaut wurde, keine Zulassung im Bereich der StVZO hat
Für Rennteile / Motorsportteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Der Ölverbrauch muss nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 50% oder darüber liegen.
Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden
Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden.
Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.
Gebrauchtteile
10.1 Bei den Angeboten von Speed-concept welche als Gebraucht verkauft werden, handelt es sich um gebrauchte Teile (Gebrauchtteile), also keine neuen Austauschteile oder generalüberholten Teile. Das Alter der Teile und die damit verbundenen Verschleißerscheinungen stellen keine Sachmängel dar. Eventuelle Kilometerangaben beziehen sich immer auf den abgelesenen Tachometerstand des Fahrzeugs, aus dem das Gebrauchtteil stammt. Eine Gewährleistung für die tatsächliche Laufleistung wird nicht übernommen. Wenn keine Laufleistung auf der Rechnung aufgeführt wurde, ist diese ungewiss. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Blechteile können Dellen, Steinschläge, Kratzer, Rost, Lagerspuren und Lackschäden aufweisen und müssen prinzipiell immer neu lackiert werden, die Kosten hierfür trägt der Käufer selbst. Es wird aufgrund dessen diese Teile vor Gebot bzw. Kauf zu besichtigen. Bei Motoren, Getrieben und deren anbauteile unterliegen alle Dichtungen und Lager dem Verschleiß und sind kein Reklamationsgrund. Bei Motoren ist der Zahnriemen inkl. aller Umlenkrollen, Spannrollen und Wasserpumpen prinzipiell immer vor dem Einbau zu erneuern, die Kosten hierfür trägt der Käufer selbst. Der Einbau muss durch eine Fachwerkstatt erfolgen.
10.2 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten.
10.3 Die Beratung unserer Verkäufer ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht vor einer eingehenden Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die vorgesehene Verwendung. Karosserieteile sind vor Behandlung auf ihre Passgenauigkeit und Rostfreiheit zu prüfen.
10.4 Die Rückführung und/oder Beanstandung von Waren kann nur unter Vorlage der Orginalrechnung und der eindeutig von uns stammenden Kennzeichnung, wie Etikett oder Farbkennung erfolgen. Die Rücknahme von Teilen mit beschädigten oder entfernten Siegeln bzw. Plomben ist generell ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für den Versuch diese zu entfernen. Werden Artikel mit beschädigten oder entfernten Siegeln bzw. Plomben zurückgeschickt, werden diese nach Wahl des Kunden kostenpflichtig an Ihn zurückgeschickt oder kostenlos entsorgt.
10.5 Elektronische Bauteile, Motorsport Zubehör, Scheiben, Felgen und Reifen sind von der Gewährleistung ausgenommen. Der Verkäufer garantiert nur die abstrakte Funktionstüchtigkeit des Teils, nicht jedoch, dass das Teil dem Verwendungszweck des Käufers entspricht. Der Käufer hat vor Gebot bzw. Kauf zu prüfen ob das Teil für seinen Verwendungszweck geeignet ist, im Zweifel durch hinzuziehen eines Fachmannes bzw. Sachverständigen. Ein Umtausch bzw. Rückgabe dieser Teile ist nicht möglich.
10.6 Ist der Käufer eine Juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Ausschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten ist, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Teilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
10.7 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, durch:
a) durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
b) durch Mut-oder böswillige Handlung, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbar Einwirkung Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben und Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion.
c) durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Öl mangel oder Überhitzung;
d) Schäden die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde;
e) Schäden für die ein Dritter aus Einbau– bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat;
f) Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten
g) Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs(z.B. Tuning)oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
h) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der
Reparaturbedürftigkeit nach weislich nicht im Zusammenhang steht.
Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn
a) die vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten an der gewährleisteten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder mit dessen Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und auf Verlangen belegt worden sind;
b) die Hinweise der Hersteller in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet worden sind;
c) am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde;
d) der gewährleistungspflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde;
f) der fachliche richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann;
g) beim Einbau die Betriebsstoffe des gewährleisteten Bauteils(z.B. Motorenöl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.) nicht erneuert worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpen nicht erneuert worden sind.
h ) Das Fahrzeug Leistungsgesteigert ist
10.8 Auf Gebrauchtteile jeglicher Art aus Unfallfahrzeugen, gewährt Speed-concept prinzipiell keine Gewährleistung. Diese Teile werden ausschließlich und ausdrücklich als Defekt verkauft. Ein Umtausch bzw. Rückgabe dieser Teile ist nicht möglich
10.9 Sollten Im Falle eines Gewährleistungsanspruches die Reparaturkosten den ursprünglichen Kaufbetrag bzw. den aktuellen Zeitwert überschreiten, behält sich Speed-concept vor vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Artikel ist hierbei wieder an Speed-concept zurückzusenden.
10.10 Speed-concept haftet bei gebrauchtteilen ausdrücklich nicht für:
- Ein- / Ausbaukosten
- Versandkosten
- Folgeschäden
- Schadenersatz
- Ausfallkosten
Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgesetze zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung gespeichert und weiterverarbeitet werden. Persönliche Daten werden vertraulichen behandelt. Zur Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte für Ihr zukünftiges Zahlungsverhalten, zur Berechnung dieser
Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten verwendet.
Adressdaten werden bei Versand an das Transportunternehmen weitergegeben.
Sie haben das Recht auf eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten, sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung.
Newsletter Anmeldung: Erfolgt eine Anmeldung zum Newsletter wird Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Speed-concept und dem Besteller/Kunden kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 01.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Speed-concept. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Speed-concept gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zur Folge. Der unwirksame Bestandteil ist vielmehr durch die dann geltende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.
Lieferbarkeitsanzeige
Durch ständige Bestellungen und Lagerausgänge ist die angezeigte Lieferbarkeit ohne Gewähr.
